Key Note Speaker


WAS DEN MARKT BEWEGT, BEWEGT AUCH ENTSCHEIDUNGEN.

HEINER BRAND


Deutschland ist Handball-Weltmeister und Cheftrainer Heiner Brand wird

zum Kultobjekt. Heiner Brand gelang es als erstem Handballer überhaupt,

sowohl als Spieler (1978) als auch als Trainer (2007) Weltmeister zu werden.

 

Am 1. Januar 1997 trat Heiner Brand sein Amt als Handball-Bundestrainer

an. Heute darf der Gummersbacher auf zehn erfolgreiche Jahre als

höchster Trainer des deutschen Handballs zurückblicken. Von 1984 bis

1987 hatte Heiner Brand bereits als Co-Trainer des damaligen Bundestrainers

Simon Schobel fungiert. 248 Länderspiele stehen bisher unter seiner

Führung zu Buche, dabei heimste er 156 Siege ein. Bei den vielen Erfolgen

der Handballnationalmannschaft, wie dem Europameistertitel 2004, zählt

der Weltmeistertitel im eigenen Land 2007 zu seinen größten sportlichen

Erfolgen als Trainer.

 

Neben vielen Auszeichnungen wie der ›Goldenen Sportpyramide‹, Deutschlands

wertvollste Sportauszeichnung, zählt Heiner Brand zu den wenigen

Personen, welche das ›Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der

Bundesrepublik Deutschland‹ verliehen bekamen. Heiner Brand wurde damit

für seine internationalen Erfolge im Handball geehrt.


DR. JENS BÜCKING


Herr Bücking hat seinen Schwerpunkt im Recht der Neuen Medien, dem so genannten "Online- und Multimediarecht". Als Anwalt, Hochschuldozent, Fachautor, Referent und Trainer genießt er auf diesem Gebiet schon in jungen Jahren bundesweit hohe Reputation.

 

Herr Bücking ist kanzleiintern Ansprechpartner, wenn es um die Durchsetzung von Kennzeichenrechten, gewerblichen Schutzrechten, Wettbewerbspositionen oder Persönlichkeitsrechten geht.


 

Dabei versteht sich von selbst, dass die Spezialisierung auf die komplexen Vorgänge in den digitalen Welten eine profunde Kenntnis und prozessuale Beherrschung des klassischen Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrechts, wie es dem Gewerbetreibenden auch außerhalb der Online-Medien begegnen kann, einschließt.

 

Herr Bücking leitet ferner das arbeitsrechtliche Referat und ist hier sowohl kautelarjuristisch, etwa bei der Erstellung von Mitarbeiterverträgen, Betriebsvereinbarungen oder der Ausarbeitung von Sozialplänen, als auch forensisch tätig.